Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ganz+WERT Akademie

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der ganz+WERT GmbH – im Folgenden ganz+WERT genannt – und dem Teilnehmer an Seminaren und Workshops – im Folgenden Kunden genannt.

1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ganz+WERT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst.

2. Angebot, Buchung, Auftragsbestätigung

2.1 Inhouse-Seminare „Inhouse-Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des Kunden vor Ort oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der Seminarausstattung (wie z. B. Beamer, etc.), die Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem Kunden. Ganz+WERT stellt den Referenten und die Seminarunterlagen.

2.2 Offene Seminare „Offene Seminare“ sind Schulungsveranstaltungen, die an verschiedenen Standorten in Deutschland von ganz+WERT angeboten und organisiert werden. Sie umfassen die Buchung der Tagungsräume und des technischem Equipments, die Seminarverpflegung, die Seminarunterlagen, die Seminarausstattung sowie die Teilnahmebescheinigung.

2.3 Ganz+WERT stellt dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Seminarangebot zusammen. Angebote erfolgen immer in Textform und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Telefonische Absprachen müssen nachträglich von ganz+WERT schriftlich erfasst und vom Kunden schriftlich bestätigt und mit Firmenstempel gegengezeichnet werden.

2.4 Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für Inhouse-Schulungen müssen in Textform erfolgen (per Post, Fax oder E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch ganz+WERT in Textform bestätigt werden. Die Buchung ist für den Kunden verbindlich.

2.5 Bei offenen Seminaren kann die Seminaranmeldung auch mittels eines Anmeldeformulars verbindlich erfolgen. Die Anmeldebestätigung beinhaltet neben den jeweiligen Seminarbedingungen weitergehende Informationen zum Veranstaltungsort.

3. Seminargebühren, Rabattmöglichkeiten, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme

3.1 Inhouse-Seminare Die Inhouse-Seminargebühr enthält die Kosten (netto) der gebuchten Veranstaltung sowie der Veranstaltungsunterlagen. Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke, falls angeboten, übernimmt der Kunde. Nach Eingang der verbindlichen Buchung erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung in Textform eine Teilbetragsrechnung über 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühr. Diese ist unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Über die restliche Inhouse-Seminargebühr erhält der Kunde nach Ende der Veranstaltung eine zweite Rechnung, nachdem feststeht, welche Anzahl an Seminarunterlagen der Kunde tatsächlich benötigt hat. Diese Schlussrechnung ist ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu überweisen.

3.2 Offene Seminare Die Seminarteilnahmegebühr enthält die Kosten (netto) der gebuchten Veranstaltung, der Veranstaltungsunterlagen sowie – falls angeboten – für Mittagessen, Kaffeepausen und Erfrischungsgetränke. Die Teilnahmegebühr für offene Seminare beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Kunden selbst zu tragen. Nach Eingang der verbindlichen Buchung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung und spätestens 60 Tage vor Seminarbeginn eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang möglich.

3.3 Die von uns angebotenen verschiedenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für bereits rabattierte Gesamtpreise. Sie erhalten von uns grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.

3.4 Kurzfristige Teilnahme Kurzfristige Anmeldungen können nur angenommen werden, wenn der Rechnungsausgleich innerhalb von 3 Tagen nach der verbindlichen Buchung erfolgt. Erst dann kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

4. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung

Sollte der Kunde gezwungen sein, die gebuchte Veranstaltung zu stornieren, muss er ganz+WERT umgehend in Textform (per Post oder E-Mail) benachrichtigen.

4.1 Inhouse-Seminare Bei Inhouse-Seminaren kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit ganz+WERT auf einen anderen Termin umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des aktuellen Kalenderjahres und nur einmalig möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Inhouse-Seminargebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Inhouse-Seminargebühr zzgl. Mehrwertsteuer

4.2 Offene Seminare Bei offenen Seminaren besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen.
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Es gilt das Datum des Posteingangs bei ganz+WERT.

4.3 Stornogebühren werden jeweils in der entsprechenden Höhe mit bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Widerrufsfrist Die Widerrufsfrist bei Dienstleistungen (z. B. Seminare) beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
ganz+WERT GmbH
Parchetstraße 16
82362 Weilheim
Info@ganzWERT.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr Bankkonto. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben wir mit der Dienstleistung auf Ihr Verlangen hin bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen von ganz+WERT erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese in Textform vereinbart sind.

6.2 Das Seminar-Angebot von ganz+WERT ist freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung des gebuchten Seminars oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

6.3 Die Referenten/Seminarleiter führen die Seminare ausschließlich namens und im Auftrag von ganz+WERT durch. Hat der Kunde Interesse an Zusatz- und/oder Folgeseminaren mit den eingesetzten Referenten, muss die Buchung ebenso wie Neuaufträge über ganz+WERT erfolgen.

6.4 Das Erreichen einer Qualifikation ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Seminarveranstaltung durchgehend besucht. Ein Seminar kann nicht auf mehrere Teilnehmer verteilt werden. Auch eine Teilbuchung mit Preisminderung ist grundsätzlich nicht möglich, außer im Seminarprogramm wird diese Möglichkeit ausdrücklich benannt.

6.5 ganz+WERT ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des Kunden, an Dritte weiterzugeben.

6.6 Für den Fall, dass ganz+WERT im Auftrag des Kunden ein Hotelzimmer reserviert, ist die Reservierung für den Kunden verbindlich. Ganz+WERT ist bei der Buchung ausdrücklich nur Vermittler; das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Hotel und Kunden zustande. Änderungen oder Stornierungen muss der Kunde mit dem gebuchten Hotel direkt abwickeln. Mögliche Kosten hieraus trägt der Kunde.

7. Haftung

7.1 ganz+WERT haftet als Veranstalter für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Seminarveranstaltungen entstehen bzw. entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ganz+WERT oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Praxisübungen beim Kunden vor Ort oder auf von ganz+WERT angemieteten Übungsflächen. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen Schadens.

7.2 Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können gegenüber ganz+WERT als Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens ganz+WERT nicht. Jeder Kunde/ Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen. Der Kunde ist verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.

8. Vortragsinhalte

Die Seminarveranstaltungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Ganz+WERT übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen oder der Durchführung der Seminare/Workshops.

9. Seminarablauf, Absagen/Verschieben von Veranstaltungen

9.1 Alle Seminare/Workshops entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann ganz+WERT den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/ oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Seminarleiters. Bei Inhouse-Seminaren bestimmt der Kunde den Unterrichtsort, bei offenen Seminaren liegt die Entscheidung allein bei ganz+WERT. Versäumt der Kunde das komplette Seminar oder einzelne Tage, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine oder Regress gegen ganz+WERT.

9.2 Ganz+WERT ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der geforderten Mindestteilnehmerzahl bei offenen Seminaren oder bei Erkrankung des Referenten/Seminarleiters, Seminarveranstaltungen (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich in Textform benachrichtigt. Bei Erkrankung des Referenten/Seminarleiters ohne Möglichkeit rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat ganz+WERT das Recht, das Seminar auf einen Ersatztermin zu verschieben. Fällt ein Seminar ersatzlos aus, werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegen ganz+WERT, insbesondere Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.

10. Foto- und Videoaufnahmen

10.1 In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung in der Lernumgebung zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einer Aufnahme Ihrer Person oder dem Upload des Fotoprotokolls in die Lernumgebung nicht zustimmen, wenden Sie sich an den Trainierenden.

10.2 Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zur Werbezwecken der ganz+WERT GmbH verwendet werden können.

11. Schutz- und Urheberrechte

11.1 Ganz+WERT behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung von ganz+WERT nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

11.2 Ohne in Textform erteilte Zustimmung von ganz+WERT darf, mit Ausnahme der von ganz+WERT ausgestellten Zertifikate, die Wort- und Bildmarke der ganz+WERT GmbH nicht zur weiteren Nutzung (z. B. werbend auf der Homepage) eingesetzt werden.

12. Datenschutz

12.1 Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

12.2 Zur Bestellabwicklung der Seminare werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten sowie E-Mail-Adresse des Kunden benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von ganz+WERT ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Die ganz+WERT behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung benötigen. Ergänzend wird auf unsere Datenschutz-Richtlinien verwiesen.

13. Sonstiges

13.1 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit dieser Bestimmungen insgesamt.

13.2 Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht München.

13.3 Erfüllungsort ist München.

13.4 ganz+WERT nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle nicht teil.

13.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

13.6 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.